Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Führerschein
- Führerschein: Klasse C1 (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Klasse C
- Fahrzeugpapiere: Schweizer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitführen
- Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) dringend empfohlen
- Nationalitätskennzeichen „CH“ am Heck sichtbar anbringen
Technische Ausrüstung und Pflichten
- Ganzjährige Lichtpflicht in Tunneln, bei schlechter Sicht und nachts; tagsüber Abblend- oder Tagfahrlicht empfohlen
- Mitführen von mindestens einem Warndreieck und einem Erste-Hilfe-Kasten
- Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall empfohlen bzw. vorgeschrieben
- Telefonieren nur per Freisprecheinrichtung erlaubt, Radarwarngeräte verboten
- Anschnallpflicht für alle Insassen
- Promillegrenze: 0,5 ‰ für alle Fahrer
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts (Landstrassen): 90 km/h für Pkw, 80 km/h für Wohnmobile über 3,5 t
- Autobahnen: In Andorra keine klassischen Autobahnen vorhanden; auf allen grenznahen Schnellstrassen gelten dieselben Limits wie auf Landstrassen
Parken und Campen
- Wildcamping ist landesweit verboten
- Freies Campen mit regionalen Einschränkungen erlaubt (z. B. nicht im Sorteny-Naturpark in Ordino); oberhalb 2 000 m häufig toleriert
- Dauerhaftes Campen nur auf offiziellen Campingplätzen gestattet
- Parken nur an ausgewiesenen Flächen, meist gebührenpflichtig; Parkscheibe nicht erforderlich, Gebühren an Automaten oder per App entrichten
Mautgebühren
Andorra selbst erhebt keine Vignetten- oder streckenabhängigen Mautgebühren für Pkw und Wohnmobile aller Gewichtsklassen.
Allerdings fällt auf der Anreise mit dem Wohnmobil durch benachbarte Länder Maut an:
- Spanien: Zahlpflichtige Autobahnen (z. B. AP-7, C-32) mit klassischen Mautstellen (Bar- und Kartenzahlung)
- Frankreich: Mautpflichtige Autobahnen (z. B. A64) mit Télépéage oder Kassenhäuschen
In Andorra hingegen kann das gesamte Strassennetz mautfrei befahren werden.