Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Fahrzeugdokumente
- Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t)
 - Schweizer Fahrzeugausweis
 - Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) empfohlen
 
Tempolimits für Wohnmobile (3,5 – 7,5 t)
- Innerorts: 50 km/h
 - Außerorts: 90 km/h
 - Schnellstrassen und Autobahnen: 90 km/h
 
In Belgien dürfen Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 t auf Landstrassen, Schnellstrassen und Autobahnen bis zu 90 km/h fahren.
Ausrüstung und Vorschriften
- Anschnallpflicht für alle Insassen
 - Promillegrenze: 0,5 ‰
 - Mitführungspflicht: Sicherheitsweste, Warndreieck und Feuerlöscher
 - Radarwarngeräte im einsatzbereiten Zustand verboten
 
Umweltzonen (LEZ)
- LEZ in Brüssel, Gent und Antwerpen
 - Maximal achtmal pro Jahr Tagesgenehmigung für nicht konforme Wohnmobile
 - Brüssel: Ausnahme für Fahrzeuge mit Typ M und Einrichtung SA
 - Gent: verpflichtende Voranmeldung für alle Wohnmobile
 
Parken und Campieren
- Wildcampen verboten
 - Parken nur auf ausgewiesenen Flächen
 - Gelbe Bordsteine markieren Parkverbot
 - In gebührenfreien Zonen Parkscheibe erforderlich
 - Gebührenpflichtige Zonen über Parkscheinautomat oder App bezahlen
 
Mautgebühren in Belgien
Generelle Mautpflicht
- Keine Autobahn- oder Brückenmaut für Wohnmobile, wenn sie als Personenfahrzeug (Fahrzeugklasse M) registriert sind
 - Ist das Wohnmobil als Lkw (Klasse N) eingetragen, gilt die kilometerabhängige Viapass-Maut mit On-Board-Unit-Pflicht (800 € Bußgeld/Tag pro Region bei Verstoss)
 
Tunnelmaut
- Liefkenshoektunnel (R2 um Antwerpen):
- 5,60 € mit Kredit-/Bankkarte
 - 4,00 € mit Teletol oder internationalen Systemen (z. B. Telepass)