Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Fahrzeugdokumente
- Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t)
- Schweizer Fahrzeugausweis
- Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) empfohlen
Tempolimits für Wohnmobile (3,5 – 7,5 t)
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstrassen und Autobahnen: 90 km/h
In Belgien dürfen Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 t auf Landstrassen, Schnellstrassen und Autobahnen bis zu 90 km/h fahren.
Ausrüstung und Vorschriften
- Anschnallpflicht für alle Insassen
- Promillegrenze: 0,5 ‰
- Mitführungspflicht: Sicherheitsweste, Warndreieck und Feuerlöscher
- Radarwarngeräte im einsatzbereiten Zustand verboten
Umweltzonen (LEZ)
- LEZ in Brüssel, Gent und Antwerpen
- Maximal achtmal pro Jahr Tagesgenehmigung für nicht konforme Wohnmobile
- Brüssel: Ausnahme für Fahrzeuge mit Typ M und Einrichtung SA
- Gent: verpflichtende Voranmeldung für alle Wohnmobile
Parken und Campieren
- Wildcampen verboten
- Parken nur auf ausgewiesenen Flächen
- Gelbe Bordsteine markieren Parkverbot
- In gebührenfreien Zonen Parkscheibe erforderlich
- Gebührenpflichtige Zonen über Parkscheinautomat oder App bezahlen
Mautgebühren in Belgien
Generelle Mautpflicht
- Keine Autobahn- oder Brückenmaut für Wohnmobile, wenn sie als Personenfahrzeug (Fahrzeugklasse M) registriert sind
- Ist das Wohnmobil als Lkw (Klasse N) eingetragen, gilt die kilometerabhängige Viapass-Maut mit On-Board-Unit-Pflicht (800 € Bußgeld/Tag pro Region bei Verstoss)
Tunnelmaut
- Liefkenshoektunnel (R2 um Antwerpen):
- 5,60 € mit Kredit-/Bankkarte
- 4,00 € mit Teletol oder internationalen Systemen (z. B. Telepass)