Bosnien und Herzegowina

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Südosteuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

BA

  |  

BIH

Kfz Landeskennzeichen

BIH

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

51'210 km2

Einwohnerzahl

3.19 Millionen

Hauptstadt

Sarajevo

Einwohnerzahl Hauptstadt

276 Tausend

Telefonvorwahl

+387

Internet Domain

ba

Währung

Konvertierbare Mark

 |  

BAM

  |  

KM

Untereinheiten

100 Fening

Unsere Aufenthalte bisher

In diesem Land waren bisher leider noch nicht oder wir haben die Reise hier nicht erfasst.

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Zulassung und Führerschein

Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t ist in Bosnien-Herzegowina ein Führerschein der Klasse C1 (bzw. C) erforderlich.

Der originale Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss stets mitgeführt werden. Ein gut sichtbarer CH-Sticker am Heck ist obligatorisch.

Zur Einreise ist außerdem eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) empfehlenswert; fehlt diese, kann eine Kurzhaftpflichtversicherung an der Grenze abgeschlossen werden.

Tempolimits

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts (Landstraßen): 80 km/h
  • Schnellstraßen: 80 km/h
  • Autobahnen: 80 km/h

Für schwere Wohnmobile über 3,5 t gelten auf allen Straßen ausserhalb geschlossener Ortschaften pauschal 80 km/h.

Abmessungen und Ladung

  • Maximale Breite (inkl. Außenspiegel und Ladung): 2,55 m
  • Maximale Höhe (inkl. Ladung): 4,00 m
  • Maximale Fahrzeuglänge: 12,00 m
  • Maximale Gesamtzuglänge (mit Anhänger): 18,75 m

Überstehende Ladung ab 1 m vorne oder hinten muss mit rotem Tuch oder einer Warntafel kenntlich gemacht werden.

Ausrüstungspflichten und weitere Vorschriften

  • Abblendlichtpflicht: Ganzjährig Tagfahr- oder Abblendlicht einschalten
  • Warnweste, Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten an Bord; Warnweste bei Panne anzulegen
  • Handy nur mit Freisprecheinrichtung nutzen
  • Radarwarngeräte sind verboten
  • Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer
  • Promillegrenze: 0,3 ‰ für alle Fahrer ab 21 und mind. 3 Jahre Führerschein, 0,0 ‰ für Fahranfänger und Berufskraftfahrer
  • Winterreifenpflicht: M+S-Reifen auf Antriebsachse, Mindestprofiltiefe 4 mm (November–April)

Alle Mitführpflichten müssen erfüllt sein, sonst drohen Bußgelder und die Verweigerung der Weiterfahrt.

Parken und Campen

Wildcamping ist in Bosnien-Herzegowina nicht erlaubt.

Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist nur auf öffentlichen Parkflächen gestattet, sofern keine Campingmöbel oder Markise ausgefahren werden.

Längerfristiges Stehen oder Campen nur auf offiziellen Camping- und Stellplätzen. Parkschilder und Bodenmarkierungen sind streng zu beachten.

Mautgebühren und Bezahlung

In Bosnien-Herzegowina ist nur ein Teil des Autobahnnetzes mautpflichtig. Damit dein Wohnmobil korrekt eingeordnet wird, hier die wichtigsten Punkte:

Mautpflichtige Abschnitte

  • A1 (Föderation BiH):
    • Zenica – Bradina (bei Sarajevo)
    • Čapljina – Bijača (bei Mostar)
  • E 661: Banja Luka – Gradiška
  • Autoput „9. Januar“ (Republika Srpska): Banja Luka – Doboj

Fahrzeugklasse für dein Wohnmobil

  • Federation BiH: Klasa III
  • Republika Srpska: Klasse III
  • (Wohnmobile über 3,5 t zGG und über 1,3 m Vorderachshöhe, 2 Achsen)

Bezahlmöglichkeiten

  • An Mautstationen bar in BAM (Convertible Mark) oder Euro; oft auch EC-/Kreditkarte akzeptiert
  • Elektronisch in der Föderation BiH: ACC-Transponder (Pre-Pay, ca. 20 % Rabatt)
  • Elektronisch in Republika Srpska: ENP-Transponder

Beispielgebühren für Klasse III

  • Zenica – Bradina (A1): 17,00 BAM
  • Čapljina – Bijača (A1): 6,50 BAM
  • Banja Luka – Gradiška (E 661): 8,00BAM
  • Banja Luka – Doboj (9. Januar): 15,00 BAM

Alle Beträge verstehen sich in konvertibler Mark; bei Zahlung in Euro erfolgt Wechselgeld in BAM.