Allgemeine Informationen
Weltregion
Südosteuropa
Gehört zu Land
Ländercodes (ISO 3166-1)
BA
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BIH
Kfz Landeskennzeichen
BIH
Zeitzone
UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)
Fläche
51'210 km2
Einwohnerzahl
3.19 Millionen
Hauptstadt
Sarajevo
Einwohnerzahl Hauptstadt
276 Tausend
Telefonvorwahl
+387
Internet Domain
ba
Währung
Konvertierbare Mark
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BAM
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KM
Untereinheiten
100 Fening
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t ist in Bosnien-Herzegowina ein Führerschein der Klasse C1 (bzw. C) erforderlich.
Der originale Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss stets mitgeführt werden. Ein gut sichtbarer CH-Sticker am Heck ist obligatorisch.
Zur Einreise ist außerdem eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) empfehlenswert; fehlt diese, kann eine Kurzhaftpflichtversicherung an der Grenze abgeschlossen werden.
Für schwere Wohnmobile über 3,5 t gelten auf allen Straßen ausserhalb geschlossener Ortschaften pauschal 80 km/h.
Überstehende Ladung ab 1 m vorne oder hinten muss mit rotem Tuch oder einer Warntafel kenntlich gemacht werden.
Alle Mitführpflichten müssen erfüllt sein, sonst drohen Bußgelder und die Verweigerung der Weiterfahrt.
Wildcamping ist in Bosnien-Herzegowina nicht erlaubt.
Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist nur auf öffentlichen Parkflächen gestattet, sofern keine Campingmöbel oder Markise ausgefahren werden.
Längerfristiges Stehen oder Campen nur auf offiziellen Camping- und Stellplätzen. Parkschilder und Bodenmarkierungen sind streng zu beachten.
In Bosnien-Herzegowina ist nur ein Teil des Autobahnnetzes mautpflichtig. Damit dein Wohnmobil korrekt eingeordnet wird, hier die wichtigsten Punkte:
Alle Beträge verstehen sich in konvertibler Mark; bei Zahlung in Euro erfolgt Wechselgeld in BAM.