Deutschland

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Zentraleuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

DE

  |  

DEU

Kfz Landeskennzeichen

D

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

357'580 km2

Einwohnerzahl

83.28 Millionen

Hauptstadt

Berlin

Einwohnerzahl Hauptstadt

3.58 Millionen

Telefonvorwahl

+49

Internet Domain

de

Währung

EURO

 |  

EUR

  |  

Untereinheiten

100 Cent

Unsere Aufenthalte bisher

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
  • Ausserhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
  • Auf Schnellstrassen und Autobahnen: 100 km/h

Führerscheinklasse

  • Für ein Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t ist mindestens ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich

Anschnallpflicht

  • Gurtpflicht gilt immer auf den vorderen Sitzen; auf den hinteren Sitzen kommt es auf Baujahr und Zulassung des Fahrzeugs an

Umweltplakette und Umweltzonen

  • In allen Umweltzonen ist eine grüne Feinstaub-Plakette Pflicht – auch für motorisierte Freizeitfahrzeuge bis 7,5 t

Masse, Zusatzspiegel und Überholverbot

  • Maximale Fahrzeugbreite in der EU: 2,55 m (Aufbauten und Fahrräder auf Heckträger mitgerechnet)
  • Breitere Fahrzeuge benötigen Zusatzaussenspiegel
  • Auf zweispurigen Landstraßen gilt für Fahrzeuge über 3,5 t ein generelles Überholverbot gegenüber anderen Lkw

Parken und Campen

  • Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist zulässig, solange keine Markise ausgefahren oder ein Tisch aufgebaut wird
  • Längerfristiges „Wildcamping“ ist je nach Gemeinde verschieden geregelt und häufig untersagt

Mautgebühren in Deutschland

Bundesautobahnen und Bundesstrassen

  • Reine Wohnmobile bis 7,5 t sind von der Lkw-Maut ausgenommen und zahlen keine Maut auf Autobahnen oder Bundesstrassen

Tunnel und Sonderstrecken

  • Warnowtunnel (Rostock) und Herrentunnel (Lübeck) erheben eine gebührenpflichtige Durchfahrt für alle Fahrzeuge
  • Höhe, Achsenzahl und Fahrzeugkategorie bestimmen die jeweilige Gebühr