Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Führerschein: Klasse C1 (3,5–7,5 t) oder C.
- Original-Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss mitgeführt werden.
- Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) empfohlen.
- Nationalitätskennzeichen „CH“ gut sichtbar am Heck anbringen.
Verkehrsregeln & Ausrüstungspflichten
- Rechtsverkehr, Verkehrszeichen weitgehend international.
- Abblendlicht rund um die Uhr eingeschaltet – auch bei Tageslicht obligatorisch.
- Anschnallpflicht für alle Insassen.
- Handy nur mit Freisprecheinrichtung; fahrbereite Radarwarner verboten.
- Mindestens ein Warndreieck und ein Erste-Hilfe-Kasten an Bord – Warnwesten bei Panne/Unfall empfohlen.
- Promillegrenze 0,5 ‰ für alle Fahrer.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Wohnmobile über 3,5 t Gesamtgewicht: 70 km/h
(Mit Verstöße ab 30 km/h über Limit droht Führerscheinentzug).
Parken & Campen
- Wildcamping ist verboten; Übernachtung nur auf offiziellen Campingplätzen erlaubt.
- Parkbeschränkungen in Tórshavn, Rúnavík, am Flughafen und in Klaksvík; ausgewiesene Flächen nutzen – Parkscheiben sind kostenlos bei den Touristeninformationen erhältlich, bei Verstößen Bussgeld von 200 DKK.
Mautgebühren
- Auf dem Strassennetz der Färöer Inseln werden keine Maut- oder Vignettengebühren erhoben.
- Zufahrt erfolgt in der Regel per Fähre (Dänemark ↔ Färöer oder Island ↔ Färöer), hierfür fallen reine Überfahrtsgebühren für Fahrzeug und Insassen an – Bezahlung direkt am Hafen.