Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Führerschein Klasse C1 (3,5 t–7,5 t) oder C erforderlich
- Original-Schweizer Fahrzeugausweis und internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) mitführen
- Nationalitätskennzeichen CH gut sichtbar am Heck anbringen
Ausrüstungspflichten
- Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht rund um die Uhr eingeschaltet fahren
- Mindestens ein Warndreieck und ein Erste-Hilfe-Kasten an Bord
- Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März (M+S-Kennzeichnung, Profiltiefe ≥ 3 mm); Spikereifen vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern erlaubt; Schneeketten bei Bedarf montierbar
- Warnwesten beim Verlassen des Fahrzeugs bei Panne oder Unfall empfohlen
- Mobiltelefon nur mit Freisprecheinrichtung nutzen; Radarwarngeräte sind verboten
- Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer; Rauchverbot im Fahrzeug bei Minderjährigen an Bord
Tempolimits für Wohnmobile über 3,5 t
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Schnellstrassen und Autobahnen: 100 km/h (nur wenn der Hersteller Tempo 100 freigegeben hat)
- In Wintermonaten (1. November–31. März): auf Schnellstrassen 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h (sofern nicht anders ausgeschildert)
Mautgebühren
Für die Nutzung des öffentlichen Strassennetzes in Finnland werden keine Mautgebühren erhoben.
Lediglich private Fährverbindungen zwischen Inseln können kostenpflichtig sein und werden direkt am Hafen bezahlt.