Frankreich

Ein tolles Reiseland mit vielfältigen Landschaften und einer exquisiten Küche

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Westeuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

FR

  |  

FRA

Kfz Landeskennzeichen

F

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

549'087 km2

Einwohnerzahl

68.29 Millionen

Hauptstadt

Paris

Einwohnerzahl Hauptstadt

2.10 Millionen

Telefonvorwahl

+33

Internet Domain

fr

Währung

EURO

 |  

EUR

  |  

Untereinheiten

100 Cent

Unsere Aufenthalte bisher

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Zulassung und Führerschein

Für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t zGG gilt in Frankreich dieselbe Führerscheinkategorie wie in der Schweiz (C1 oder C). Der schweizerische Fahrzeugausweis muss mitgeführt werden.

Tempolimits

  • Innerorts: 50 km/h
  • Landstrassen: 80 km/h
  • Schnellstrassen (2-spurig): 90 km/h
  • Autobahnen: 110 km/h

Auf französischen Autobahnen dürfen Wohnmobile über 3,5 t nicht schneller als 110 km/h fahren. Am Heck sind Aufkleber mit den Werten 80, 100 und 110 km/h Pflicht.

Umweltzonen und Crit’Air-Plakette

In grösseren Städten (z. B. Paris, Lyon, Grenoble, Marseille) existieren feste Umweltzonen (Zones à faibles émissions mobilité – ZFE-m). Die Einfahrt ist nur mit einer gültigen Crit’Air-Plakette erlaubt. Deutsche oder Schweizer Feinstaubplaketten sind nicht gültig. Die Plakette muss vorab online unter www.certificat-air.gouv.fr  beantragt werden.

Masse, Überholverbot und Ladung

  • Maximale Breite ohne zusätzliche Warntafeln: 2,55 m; maximale Höhe: 4,00 m.
  • Überholverbote für schwere Kraftfahrzeuge beachten (Lkw-Schild „Interdiction de dépasser“).
  • Ladungssicherung nach französischer Norm NF EN 12195 ist verpflichtend.

Parken und Campieren

Wildcamping ist ausserhalb ausgewiesener Stellplätze meist verboten. Eingeschränkte Parkplätze werden durch Schilder wie „camping-car interdit“ gekennzeichnet und bezeichnen Bereiche, in denen Wohnmobile nicht stehen dürfen. Kurzes Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist nur ohne ausgefahrene Campingausrüstung zulässig.

Mautgebühren in Frankreich

Streckenmaut auf Autobahnen

Frankreich nutzt keine Vignette wie die Schweiz. Stattdessen wird auf Autobahnen eine streckenabhängige Gebühr an Mautstationen erhoben. Bezahlt wird bar, mit Kreditkarte oder elektronisch per Télépéage-Box (Anbieter: Ulys, Fulli, Bip & Go oder ADAC-Box).

Fahrzeug- und Mautklassen

  • Mautklasse 1: zGG ≤ 3,5 t, Höhe ≤ 2 m
  • Mautklasse 2: zGG ≤ 3,5 t, Höhe 2–3 m
  • Mautklasse 3: zGG > 3,5 t, 2 Achsen, Höhe ≥ 3 m
  • Mautklasse 4: zGG > 3,5 t, ≥ 3 Achsen oder Höhe ≥ 3 m
  • Mautklasse 5: Motorräder und Trikes

Ein schweizerisch zugelassenes Wohnmobil mit 7'000 kg und zwei Achsen fällt in die Mautklasse 3.

Tunnel- und Brückenmaut

Zusätzlich zur Autobahnmaut sind einige Tunnel (Mont Blanc, Fréjus, Maurice Lemaire) sowie Brücken und Viadukte (Millau, Normandie) gebührenpflichtig. Die Tarife variieren je nach Strecke und Fahrzeugklasse.

City-Maut mit Umweltplakette

Einige Städte erheben neben der Crit’Air-Pflicht eine City-Maut, die mit der Plakettenregistrierung verknüpft ist. Die Einfahrt in ZFE-m ist ohne vorab erworbene Crit’Air-Plakette untersagt und wird mit Bussgeld belegt.

Elektronische Mautsysteme

  • Télépéage-Box beschleunigt die Durchfahrt an Schranken.
  • Péage Flux Libre (Free-Flow) erfasst Fahrzeuge automatisch per Kennzeichen auf ausgewählten Strecken.

Weitere Hinweise

  • Promillegrenze: 0,5 ‰ (für Fahranfänger 0,2 ‰).
  • Warnwestenpflicht und Mitführen von Warndreieck sowie Ersatzlampen.
  • Mobiltelefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
  • Überstehende Ladung muss mit rotem Tuch oder Leuchte gekennzeichnet sein.