Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Schweizer Fahrzeugausweis und internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) stets mitführen
- Nationalitätskennzeichen CH am Heck gut sichtbar anbringen
- Führerscheinklasse C1 (3,5 – 7,5 t) oder C erforderlich
Linksverkehr und Verkehrsorganisation
- In Gibraltar herrscht Linksverkehr – beim Abbiegen immer den Blick nach rechts vor Einscheren nicht vergessen
- Kreisverkehre entgegen dem Uhrzeigersinn befahren
- Die Hauptzufahrtsstraße (Winston Churchill Avenue) quert mehrmals die Landebahn des Flughafens – Ampelanlage und Schranken unbedingt beachten
Ausrüstung und Grundregeln
- Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht rund um die Uhr einschalten
- Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer
- Mobiltelefon nur mit Freisprecheinrichtung nutzen; Radarwarngeräte und Blitzer-Apps sind verboten
- Promillegrenze 0,8 ‰ (analog UK)
- Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Kasten empfohlen, nicht gesetzlich vorgeschrieben
Tempolimits
- Innerorts: 25 mph (ca. 40 km/h)
- Ausserorts: 40 mph (ca. 64 km/h)
- Auf der Landebahnüberfahrt: bis 15 mph (ca. 24 km/h), insbesondere bei sich schliessenden Schranken
Gewichtsbeschränkungen und Strassenzustand
- Kein generelles Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge bis 10 t
- Engste Altstadtgassen häufig nur mit Fahrzeugen bis 2,3 m Breite befahrbar
- Vorfahrt haben öffentliche Busse und Taxis an Haltestellen
- Pflasterstrassen und Kopfsteinpflaster in der Altstadt erfordern langsame Fahrt und erhöhte Vorsicht
Mautgebühren und Strassennutzung
- In Gibraltar gibt es kein Mautsystem und keine Vignettenpflicht
- Anreisend aus Spanien: auf der spanischen AP-7 oder A-381 anfallende Mautgebühren bei Passage der mautpflichtigen Autobahnabschnitte in Spanien entrichten
- Innerhalb Gibraltars alle öffentlichen Straßen ohne Gebühren nutzbar
Mehr zum Thema finden Sie auf den Websites der Gibraltar Driver and Vehicle Licensing Agency (DVLA Gibraltar) sowie im britischen Highway Code.