Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung, Dokumente und Ausrüstung
- Schweizer Führerschein (Klasse C/C1) und Zulassungsbescheinigung Teil I müssen jederzeit mitgeführt werden.
- Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) empfohlen und Nationalitätszeichen „CH“ am Heck anbringen.
- Pflichtausrüstung: Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten, reflektierende Warnweste; Feuerlöscher wird dringend empfohlen.
- Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht stets eingeschaltet lassen【15**】.
Allgemeine Verkehrsregeln
- Rechtsverkehr; Anschnallpflicht für alle Insassen; Telefonieren nur über Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Radarwarngeräte sind verboten und werden strikt geahndet.
- Promillegrenze 0,5 ‰ für alle Fahrer; Fahranfänger (< 2 Jahre) 0,2 ‰.
- Maximal erlaubte Fahrzeugmasse: 2,55 m Breite, 4,00 m Höhe, 12 m Länge.
Tempolimits für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
- Innerorts: 40 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Schnellstrassen und Autobahnen: 80 km/h
Tempolimits können lokal abweichen – bitte immer auf die Beschilderung achten.
Reifen und Schneeketten
- Keine generelle Winterreifenpflicht.
- Schneeketten nur bei Schnee oder Eis erlaubt (max. 50 km/h).
- Spikereifen sind in Griechenland nicht zugelassen.
Maut- und Vignettenpflicht
Streckenabhängige Maut auf Autobahnen, Brücken und Tunneln
In Griechenland gibt es keine klassische Vignette. Stattdessen fallen auf fast allen Autobahnen, ausgewählten Schnellstrassen, grösseren Brücken und Tunneln streckenabhängige Gebühren an. Dazu gehören:
- Autobahn A1 (Thessaloniki – Athen)
- Egnatia Odos A2 (Igoumenitsa – Alexandroupoli)
- A5 (Patras – Ioannina)
- A6 (Athen-Umfahrung)
- A7 (Korinth – Kalamata)
- A8a (Athen – Patras)
- Rio–Antirrio-Brücke
- Preveza–Aktio-Tunnel
- Artemision-Tunnel3.
Fahrzeugklassen und Einstufung
- Klasse 1: Motorräder, Trikes
- Klasse 2: 2Kfz bis 3 Achsen mit Vorderachshöhe ≤ 2,20 m
- Klasse 3: Kfz bis 3 Achsen mit Vorderachshöhe > 2,20 m
- Klasse 4: Kfz ab 4 Achsen
Ihr Wohnmobil (Höhe > 2,20 m) fällt in Klasse 3 und wird entsprechend bemautet.
Bezahlmöglichkeiten
- Bar (Euro) oder Kreditkarte direkt an den Mautstationen an der Strecke.
- Elektronische Bezahlung per Transponder (GRITS-System). Transponder wie der „Olympia Pass“ sind kostenlos an Servicestationen der Autobahngesellschaften erhältlich und wirken sich oft gebührenmindernd aus.
- An manchen Strecken (z. B. A6) erfolgt die Zahlung bereits beim Einfahren in den mautpflichtigen Abschnitt.
Wichtige Mautstationen im Überblick
- A1: Thessaloniki – Athen: Autobahn - Mautstellen entlang der Strecke
- A2: Igoumenitsa – Alexandroupoli - Egnatia-Odos - mehrere Mautstationen
- A5: Patras – Ioannina - Autobahn - Mautstationen
- A6: Athen-Umfahrung - Autobahnring - Einfahrt
- A7: Korinth – Kalamata - Autobahn - Mautstellen
- A8: Athen – Patras (Olympia Odos) - Autobahn - Betreiberstationen
- Rio–Antirrio - Brücke - Brückenzoll
- Preveza–Aktio - Tunnel - Tunnelportal
- Artemision - Tunnel - Tunnelportal
Die genauen Tarife pro Kilometer und Fahrzeugklasse können Sie vorab im ADAC-Mautrechner oder auf den Websites der Autobahnbetreiber prüfen.