Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Einreise und Mitführung
- Swiss Fahrzeugausweis und Führerschein Klasse C1/C bereithalten.
- Schweizer Reisepass oder Personalausweis genügt für die Einreise in die Republik Irland.
- Nationalitätskennzeichen CH gut sichtbar am Heck anbringen.
- Scheinwerfer an den Linksverkehr anpassen (Abkleben oder Umlampen).
Fahrverhalten und allgemeine Vorschriften
- Linksverkehr, Rechtsfahrgebot und Rechts-vor-Links-Regel, sofern nicht anders beschildert.
- Alkoholgrenze 0,5 ‰ für Privatfahrende; 0,2 ‰ für Berufsfahrer bzw. Führerscheininhaber < 2 Jahre.
- Parkverbote: 15 m vor Fußgängerüberwegen/Ampeln, 5 m danach.
- „Control Zones“ (rot-schwarze Schilder) weisen Bereiche aus, in denen unbeaufsichtigtes Abstellen streng verboten ist.
Tempolimits
- Innerorts: 50 km/h
- Auf Landstraßen (ein- und zweistreifig): 80 km/h
- Schnellstrassen (Dual Carriageways): 100 km/h
- Autobahnen: 120 km/h
Wohnmobile werden wie Pkw eingestuft und unterliegen keinen gesonderten Absenkungen der Höchstgeschwindigkeit.
Mitzuführende Ausrüstung
- Ersatzlampen für alle Fahrzeugleuchten empfohlen.
- Warnweste und Warndreieck sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend anzuraten.
- Mobiltelefon nur mit Freisprecheinrichtung benutzen.
Mautgebühren in Irland
Mautpflichtige Autobahnen
- M1 (Gormanston – Monasterboice)
- M3 (Clonee – Kells)
- M4 (Kilcock – Enfield – Kinnegad)
- M7/M8 (Portlaoise – Castletown / Cullahill)
- N6/M6 (Galway – Ballinasloe)
- N8 (Rathcormac – Fermoy Bypass)
- N25 (Waterford City Bypass)
Brücken und Tunnel
- Dublin Port Tunnel
- East Link Toll Bridge
- Limerick Tunnel
Bezahlverfahren
- An den meisten Mautstationen bar oder mit Karte am Schalter.
- M50 (Dublin Ring Road): nur automatische Kennzeichenerfassung („eFlow“).
- Zahlung online oder bei ausgewiesenen Payzone-Stellen bis spätestens 20 Uhr des Folgetags.
- Verspätete Zahlung zieht Bußgelder nach sich.