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Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 t) oder Klasse C erforderlich
- Schweizer Fahrzeugausweis und internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) mitführen
- Nationalitätskennzeichen CH am Heck deutlich anbringen
Allgemeine Verkehrsregeln
- Rechtsverkehr und ganzjährige Lichtpflicht: Tagfahr- oder Abblendlicht rund um die Uhr eingeschaltet fahren
- Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer
- Mobiltelefon nur mit Freisprecheinrichtung nutzen; Radarwarngeräte und Blitzer-Apps sind verboten
- Einspurige Straßen und Brücken: Vorrang hat, wer zuerst die Engstelle erreicht
- Halteverbot bei durchgezogener gelber Linie am Fahrbahnrand; Parkverbot bei unterbrochener gelber Linie
- Fahren abseits markierter Straßen/Pisten ist streng verboten
Tempolimits
- Innerorts: 50 km/h
- Asphaltierte Landstrassen: 90 km/h
- Schotterpisten und -wege: 80 km/h
Diese Limits gelten für alle Fahrzeugtypen, inklusive Wohnmobile, sofern keine abweichende Beschilderung vorliegt.
Besondere Anforderungen für schwere Wohnmobile (über 3,5 t)
- Hochlandrouten (F-Straßen) nur mit geländegängigen 4×4-Fahrzeugen befahrbar; viele Vermieter untersagen die Nutzung mit schweren Wohnmobilen
- Maximales Gesamtgewicht 7,0 t beachten – auf manchen schmalen Passagen können Gewichtsbeschränkungen angeordnet sein
- Pannenhilfe und Unfallbericht: Es empfiehlt sich, den europäischen Unfallbericht mitzuführen und bei Sachschäden zu verwenden
Mautgebühren
In Island gibt es keine flächendeckende Strassengebühr.
Ausnahme bildet der Unterwasser-Tunnel Hvalfjarðargöng:
- Mautpflichtig für alle Fahrzeugklassen
- Bezahlung online per Kreditkarte bis 24 Stunden vor oder bis 24 Stunden nach Befahrung möglich