Jersey

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Westeuropa

Gehört zu Land

Vereinigtes Königreich

Ländercodes (ISO 3166-1)

JE

  |  

JEY

Kfz Landeskennzeichen

GBJ

Zeitzone

UTC+00:00 / UTC+01:00 (Sommerzeit)

Fläche

120 km2

Einwohnerzahl

104 Tausend

Hauptstadt

Saint Helier

Einwohnerzahl Hauptstadt

36 Tausend

Telefonvorwahl

+44-1534

Internet Domain

je

Währung

Pfund Sterling

 |  

GBP

  |  

£

Untereinheiten

100 Penny

Unsere Aufenthalte bisher

In diesem Land waren bisher leider noch nicht oder wir haben die Reise hier nicht erfasst.

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Zulassung und Führerschein

  • Führerschein: Klasse C1 (3,5 t–7,5 t) oder C, in Jersey anerkannt.
  • Fahrzeugpapiere: Original Schweizer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitführen.
  • Versicherung: „Grüne Karte“ (Internationaler Versicherungsnachweis) sollte Channel Islands abdecken.
  • Nationalitätskennzeichen: Gut sichtbarer CH-Aufkleber am Heck.

Linksverkehr & Scheinwerfereinstellung

  • In Jersey gilt Linksverkehr.
  • Schweizer Scheinwerfer sind auf Rechtsverkehr eingestellt – bei Dunkelheit Blendungsgefahr.
  • Scheinwerfer-Adapter (Klebesticker oder Reflektor-Einsätze) anbringen oder auf Linksverkehrs-Einstellung umstellen.

Licht- und Ausrüstungspflichten

  • Abblendlicht bei Dämmerung, nachts und bei schlechter Sicht verpflichtend.
  • Mindestens ein Warndreieck und ein Erste-Hilfe-Kasten an Bord (gesetzlich empfohlen).
  • Warnwesten beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschützter Parkbereiche dringend empfohlen.
  • Mobiltelefon nur mit Freisprecheinrichtung nutzen; fahrbereite Radarwarner sind verboten.
  • Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer.
  • Promillegrenze: 0,8 ‰ (80 mg Alkohol pro 100 ml Blut).

Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Innerorts (bebaut, Strassenbeleuchtung): 30 mph / 48 km/h
  • Ländliche Hauptstrasse (single carriageway): 40 mph / 64 km/h
  • Ausgewiesene 20-mph-Zonen: 20 mph / 32 km/h
  • Jersey kennt keine echten Autobahnen oder Mautstrassen.
  • Tempolimits sind auf Schildern ausgeschildert und müssen strikt beachtet werden.

Parken und Campen

  • Wildcamping ist untersagt.
  • Übernachtungen nur auf offiziell zugelassenen Campingplätzen (z. B. Les Creux, La Mare au Seigneur, Seymour).
  • Parken von Wohnmobilen auf Straßen oder öffentlichen Parkplätzen nur, wenn ausdrücklich erlaubt – oft gebührenpflichtig.
  • Kurzparken: Parkautomaten oder Mobil-Apps; Parkscheibe erforderlich, falls gekennzeichnet.

Mautgebühren

  • In Jersey gibt es keine Straßenmaut oder Vignettenpflicht.
  • Anreisestrecken:
    • Frankreich: Mautpflicht auf Autoroutes (z. B. A1, A26) – Bezahlung an Stationen bar oder mit Karte.
    • Vereinigtes Königreich: Je nach Route ggf. Gebühren (z. B. Dartford Crossing bei Wechsel auf M25).
  • Fähren nach Jersey erheben reine Überfahrtsgebühren (Fahrzeug- und Insassen-Ticket), keine Strassengebühren vor Ort.