Kroatien

Weiterlesen ...

Allgemeine Informationen

Weltregion

Südosteuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

HR

  |  

HRV

Kfz Landeskennzeichen

HR

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

56'590 km2

Einwohnerzahl

3.86 Millionen

Hauptstadt

Zagreb

Einwohnerzahl Hauptstadt

768 Tausend

Telefonvorwahl

+385

Internet Domain

hr

Währung

EURO

 |  

EUR

  |  

Untereinheiten

100 Cent

Unsere Aufenthalte bisher

In diesem Land waren bisher leider noch nicht oder wir haben die Reise hier nicht erfasst.

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Zulassung und Führerschein

Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t ist ein Führerschein der Klasse C1 (bzw. C) erforderlich.

Der originale Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss stets mitgeführt werden. Ein deutlich sichtbarer CH-Sticker am Heck ist obligatorisch.

Tempolimits

  • Innerorts: 50 km/h
  • Ausserorts: 80 km/h
  • Schnellstrassen: 80 km/h
  • Autobahnen: 90 km/h

Für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t gelten auf Schnellstrassen 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

Abmessungen und Ladung

  • Maximale Breite (inkl. Außenspiegel und Ladung): 2,55 m
  • Maximale Höhe (inkl. Ladung): 4,00 m
  • Maximale Fahrzeuglänge: 12,00 m
  • Maximale Gesamtzuglänge (mit Anhänger): 18,75 m

Überstehende Ladung ab 1 m vorne oder hinten ist sichtbar mit rotem Tuch oder Warntafel zu kennzeichnen.

Ausrüstungspflichten und weitere Vorschriften

  • Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht muss eingeschaltet sein.
  • Warnwestenpflicht: Für jede Person eine Warnweste an Bord, bei Panne anzulegen.
  • Warndreieck: Pflicht, im Gespann doppelt mitzuführen.
  • Mobiltelefon nur mit Freisprecheinrichtung.
  • Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer.
  • Promillegrenze: 0,5 ‰; für Fahranfänger (< 24 J.) und Berufskraftfahrer 0,0 ‰.

Radarwarngeräte im betriebsbereiten Zustand sind verboten.

Parken und Campen

  • Wildcamping ist nicht erlaubt.
  • Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist auf öffentlichen Parkflächen gestattet, sofern keine Campingmöbel ausgefahren werden.
  • Dauerhaftes Stehen und Campen nur auf offiziellen Camping- und Stellplätzen.
  • Parkschilder und Bodenmarkierungen sind strikt zu beachten.

Mautgebühren und Bezahlmöglichkeiten

In Kroatien ist das gesamte Autobahnnetz (ca. 1'300 km) streckenabhängig mautpflichtig.

  • Klasseneinteilung: Fahrzeuge über 3,5 t (bis 3 Achsen) fallen in Mautklasse 3.
  • Sondermaut: Učka-Tunnel (A8) – gesonderte Gebühr.
  • Brücken ohne Maut: Krk-Brücke, Mirna-Brücke (A9/Istrien), Pelješac-Brücke sind mautfrei.

Bezahlung an Mautstationen in bar, mit EC- oder Kreditkarte oder bargeldlos über den ENC-Transponder (elektronisches Toll Collect System).

  • ENC-Transponder: Einmalige Anschaffung 15 €; vorrätig an Mautstellen und bei Betreibern HAC, Bina-Istra und AZM3.
  • Registrierung und Aufladung online im DARS-Portal oder direkt an Servicestationen und Tankstellen.