Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Schweizer Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C mitführen.
- Schweizer Fahrzeugausweis und internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) mitführen.
- Gut sichtbaren CH-Kennzeichenaufkleber am Heck anbringen.
Abmessungen und Gewicht
- Maximale Breite (inkl. Spiegel): 2,55 m
- Maximale Höhe: 4,00 m
- Maximale Fahrzeuglänge: 12,00 m
- Gesamtzuglänge mit Anhänger: 18,75 m
- Zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 t – keine Sondergenehmigung nötig
Tempolimits für Fahrzeuge über 3,5 t
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 70 km/h
- Schnellstrassen: 80 km/h
- Autobahnen: 80 km/h
(Bei neuen Strecken und Beschilderung im Einzelfall den Hinweisen vor Ort folgen.)
Ausrüstung und allgemeine Vorschriften
- Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht.
- Feuerlöscher muss an Bord sein.
- Mobiltelefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Radarwarngeräte sind verboten.
- Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht immer eingeschaltet.
Promillegrenze und Winterausrüstung
- Promillegrenze: 0,5 ‰ – leichte Alkoholverstöße werden bereits ab 0,2 ‰ geahndet.
- Winterreifen empfohlen bei winterlichen Verhältnissen; Schneeketten sind bei glatten Straßen mitzuführen.
Mautgebühren und Vignettenpflicht
- Lettland erhebt keine klassische Autobahnvignette für touristische Wohnmobile.
- Fernstraßen sind nur für den gewerblichen Schwerverkehr (Lkw > 3 t zGG) vignettenpflichtig – Wohnmobile sind ausgenommen, sofern sie nicht als Lkw zugelassen sind.
- City-Maut: Im Ostseekurort Jūrmala wird für die Einfahrt eine Umweltschutzabgabe fällig. Tages– bis Jahrespässe sind an Automaten, in Touristeninformationen oder per App/Online erhältlich.
- Tagespass Jūrmala: 3 €
- 7-Tage-Pass: 10 €
- 30-Tage-Pass: 31 €
- … bis Jahrespass: 180 €