Liechtenstein

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Zentraleuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

LI

  |  

LIE

Kfz Landeskennzeichen

FL

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

161 km2

Einwohnerzahl

40 Tausend

Hauptstadt

Vaduz

Einwohnerzahl Hauptstadt

6 Tausend

Telefonvorwahl

+423

Internet Domain

li

Währung

Schweizer Franken

 |  

CHF

  |  

fr

Untereinheiten

100 Rappen

Unsere Aufenthalte bisher

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Zulassung und Mitführung

  • Führerschein: Klasse C1 (bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht) oder C erforderlich.
  • Original-Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Fahrzeug mitführen.
  • Internationalen Versicherungsnachweis („Grüne Karte“) empfohlen.
  • Nationalitätskennzeichen „CH“ gut sichtbar am Heck anbringen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Innerorts: 50 km/h
  • Ausserorts (Landstraßen): 80 km/h
  • Autobahnen: In Liechtenstein existieren keine Autobahnen, dennoch gilt ausserhalb geschlossener Ortschaften pauschal 80 km/h.

Ausrüstungspflichten & weitere Vorschriften

  • Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht rund um die Uhr.
  • Mitführen von mindestens einem Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten. Warnwesten werden dringend empfohlen.
  • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung, Radarwarngeräte im fahrbereiten Zustand verboten.
  • Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer.
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ für alle Fahrer.

Parken

  • Parkverbote sind durch gelbe Bord- oder Straßenmarkierungen gekennzeichnet.
  • In blauen Markierungszonen ist eine Parkscheibe zu verwenden und auf die nächste halbe Stunde zu runden.
  • In Wohngebieten und Ortszentren häufig gebührenpflichtige Parkzonen – Automaten oder Apps zum Bezahlen nutzen.

Maut und Schwerverkehrsabgabe

  • Liechtenstein erhebt keine klassische Autobahn- oder Streckenmaut für Pkw und Wohnmobile aller Gewichtsklassen.
  • Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht unterliegen jedoch in der Schweiz und Liechtenstein der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) bzw. Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), eingezogen durch das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
  • Bezahlmöglichkeiten PSVA/LSVA:
    • Online-Buchung über das Via-Portal
    • Via-App
    • Barzahlung bei Einreise an Grenzzollstellen