Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Schweizer Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C ist vorgeschrieben.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) mitführen.
- CH‐Kleber oder Euro-Kennzeichen mit Landeskennung deutlich am Heck anbringen.
Abmessungen und Gewicht
- Breite inkl. Spiegel: max. 2,55 m
- Höhe: max. 4,00 m
- Fahrzeuglänge: max. 12,00 m
- Gesamtzuglänge inkl. Anhänger: max. 18,75 m
- Zulässiges Gesamtgewicht ≤ 7,5 t – keine Sondergenehmigung erforderlich.
Tempolimits
- 1. Nov – 31 März
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 90 km/h
- Schnellstrassen (Hauptstrassen): 100 km/h
- Autobahnen: 110 km/h
- 1. Apr – 31 Okt
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 90 km/h
- Schnellstrassen (Hauptstrassen): 110 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
Diese Regelungen gelten für Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht.
Ausrüstungspflichten
- Abblendlicht oder Tagfahrlicht ganzjährig eingeschaltet führen (Lichtpflicht).
- Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten zwingend an Bord.
- Feuerlöscher empfohlen, in vielen EU-Staaten Pflicht.
- Radarwarngeräte und Laser-Detektoren sind verboten.
- Mobiltelefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Sonstige Vorschriften
- Promillegrenze: 0,0 ‰ für Fahrzeuge > 3,5 t.
- Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer.
- Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen, Schneeketten mitführen.
- Abstandsvorschriften und Überholverbote wie in allen EU-Ländern.
Mautgebühren
- Pkw und als „Wohnmobil“ zugelassene Fahrzeuge sind auf litauischen Autobahnen vignettenfrei, auch wenn sie > 3,5 t wiegen.
- Lkw-Kategorien (N1–N3) und Busse (M2–M3) benötigen eine elektronische Vignette für die Autobahnen A1–A20.
Besondere Gebührenpunkte
- Kurische Nehrung (Neringa) -Umweltschutzabgabe für alle Fahrzeuge: Wohnmobile 15 € (Nov–Apr), 20 € (Mai & Sep), 30 € (Jun–Aug)
- Kaunas ‑ Altstadt (STZ-Zone) - Einfahrt in Schadstoffzone, Zahlung über App (Unipark, carOne) erforderlich; EV und Behindertenfahrzeuge ausgenommen