Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Nachweis der Haftpflichtversicherung mitführen
- Nationalitätskennzeichen CH gut sichtbar am Heck anbringen
- Schweizer Führerschein wird anerkannt (Kategorie C1 oder C für 3,5 t–7,5 t)
Ausrüstungspflichten
- Ganzjährige Lichtpflicht: Abblendlicht oder Tagfahrlicht auf allen Straßen eingeschaltet fahren
- Warnweste mitführen und beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften anlegen
Wichtige Verkehrsregeln
- Rechtsverkehr und übliche EU-Vorrangregeln
- Promillegrenze 0,3 ‰ für Privatfahrer; für Berufskraftfahrer 0,0 ‰1
- Überholvorgang muss während des gesamten Manövers mit Blinker angezeigt werden
- Schul- und Kinderbusse dürfen beim Halten nicht passiert werden
Tempolimits für schwere Wohnmobile
Auf dem 40 km langen Autobahnabschnitt Smokovac–Mateševo gelten die gleichen Tempolimits wie auf Schnellstrassen. Alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen richten sich nach den Schildern für Gespanne und Schwerfahrzeuge.
Mautgebühren und Bezahlmöglichkeiten
- Mautpflicht besteht nur für den Sozina-Tunnel (E 80 zwischen Podgorica und Bar) und den derzeit fertiggestellten Abschnitt der Autobahn A1 (Smokovac–Mateševo, 42 km)
- Gebührenhöhe nach Fahrzeugklasse (Wohnmobile über 3,5 t) sowie Achszahl und Fahrzeughöhe
- Bezahlung an Mautstationen bar oder mit Bankkarte
- Elektronisches Sendegerät (ENP) ist an den Mautstellen kaufbar (ca. 20 € Grundgerät) und wird mit mindestens 20 € Guthaben aufgeladen