Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführpflicht
- Schweizer Führerschein der Klasse C1 (bzw. C) muss mitgeführt werden.
- Schweizer Fahrzeugausweis und internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) sind mitzuführen.
- CH-Nationalitätskennung (Aufkleber) am Heck anbringen.
Abmessungen und Gewicht
- Breite: 2,55 m
- Höhe: 4,00 m
- Länge (Gespann): 19,50 m
- Gewichtskontrollen durch Statens Vegvesen sind möglich. Freiwillige Wiegestationen finden Sie landesweit an Recyclinghöfen oder offiziellen Kontrollstellen; Service und Anzeige sind kostenfrei und dauern nur wenige Minuten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Schnellstrassen: 80 km/h
- Autobahnen: 80 km/h
Beschilderte Höchstwerte haben Vorrang vor diesen allgemeinen Limits.
Überladung
- Zulässiges Gesamtgewicht (inkl. Insassen, Gepäck, Frischwasser, Gasflaschen) darf nicht überschritten werden.
- Verstösse führen zu hohen Bussgeldern, Punktabzug und im Extremfall Fahrverbot. Offizielle Tilgungsstellen („veiestasjoner“ und „trafikkstasjoner“) sind landesweit ausgewiesen und können zur Gewichtskontrolle genutzt werden.
Ausrüstung und weitere Vorschriften
- Pflichtausrüstung: Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten.
- Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht ganztägig.
- Winterreifen empfohlen von 1. November bis 15. April, Mindestprofiltiefe 3 mm; Spikereifen ohne zeitliche Beschränkung erlaubt.
- Sitz- und Gurtpflicht für alle Fahrzeuginsassen.
Parken & Camping
- Das „Jedermannsrecht“ für Zelte gilt nicht für Wohnmobile. Freies Übernachten ist nur „zum einmaligen Übernachten“ auf öffentlichen Parkflächen ohne Ausfahren von Markise/Möbeln erlaubt.
- Offizielle Camping- und Stellplätze nutzen, Parkscheibe in blau-weissen Zonen erforderlich.
Mautgebühren in Norwegen
Mautpflichtige Strecken
- Über 300 automatisierte Mautstationen auf Strassen, Tunnel und Brücken, gekennzeichnet durch blaue Schilder mit Kamerasymbol und „Kr“.
- City-Maut in Oslo, Bergen, Trondheim, Kristiansand, Bærum u. a.; Abrechnung gilt maximal einmal pro Stunde innerhalb derselben Zone.
Bezahlmöglichkeiten
- Für Privatfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen erfolgt die Abrechnung automatisch über Epass24. Fahrzeughalter erhalten eine Rechnung per Post; Vorabanmeldung und Online-Zahlung per Kreditkarte über ein Epass24-Konto sind möglich.
- AutoPASS-Vertrag mit Transponder („brikke“): bis zu 20 % Rabatt auf Straßengebühren und oft Gebührenobergrenze pro Monat. Transponder gilt zudem für Fähren und Brücken in Skandinavien.
- Ausnahme Atlanterhavstunnel: Bar- oder Kartenzahlung direkt vor Ort erforderlich; keine automatische Kameraerfassung.