Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung und Mitführung
- Schweizer Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) mitführen.
- CH-Nationalitätskennzeichen (Schweizer Kleber oder Euro-Kennzeichen mit CH) gut sichtbar am Heck anbringen.
Abmessungen und Gewicht
- Breite inkl. Spiegel: max. 2,55 m
- Höhe: max. 4,00 m
- Länge: max. 12,00 m
- Gesamtzuglänge mit Anhänger: max. 18,75 m
- Zugelassen bis 7,5 t – keine Sondergenehmigung erforderlich.
Tempolimits für Fahrzeuge über 3,5 t
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Schnellstrassen (S): 80 km/h
- Autobahnen (A): 80 km/h
Diese Regelungen gelten für schwere Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht in Polen.
Ausrüstungspflichten und Vorschriften
- Abblendlicht oder Tagfahrlicht ganzjährig eingeschaltet führen.
- Warndreieck und Verbandskasten Pflicht, Feuerlöscher empfohlen.
- Mobiltelefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt; Radarwarngeräte verboten.
- Anschnallpflicht für alle Insassen.
- Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen; Schneeketten mitführen. [^7]
Promillegrenze und Verkehrskontrollen
- Promillegrenze: 0,2 ‰.
- Bussgelder sind sofort zu bezahlen, ab 0,2 ‰ gibt es Sanktionen.
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h führt zur sofortigen Führerschein-Einbehaltung.
Mautgebühren in Polen
Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht unterliegen in Polen einer flächendeckenden Mautpflicht:
- Privatwirtschaftlich finanzierte Autobahnabschnitte (A1, A2 Świecko–Konin, A4 Katowice–Kraków): Barzahlung oder Karte an Mautstationen; automatische Systeme AmberGo (A1) und A4Go (A4).
- Öffentlich finanzierte Autobahnen (A2 Konin–Stryków, A4 Bielany Wrocławskie–Sośnica), Schnellstraßen (S-Netz) und Bundesstraßen (DK): Elektronische Maut über das System e-TOLL.
Vorab-Registrierung bei e-TOLL und Abrechnung über App oder On-Board-Unit sind Pflicht – bei Nichtzahlung drohen Bussgelder bis zu 1 500 PLN (ca. 360 €).
Übersicht mautpflichtiger Strecken und Bezahlsysteme
- A1 (Gdańsk–Toruń) - privatwirtschaftlich: Mautstation bar/Karte, AmberGo
- A2 (Świecko–Konin) - privatwirtschaftlich: Mautstation bar/Karte
- A2 (Konin–Stryków) - öffentlich: e-TOLL
- A4 (Katowice–Kraków) - privatwirtschaftlich: Mautstation bar/Karte, A4Go
- A4 (Bielany Wrocławskie–Sośnica) - öffentlich: e-TOLL
- Schnell- & Bundesstraßen (S, DK) - öffentlich: e-TOLL
Das e-TOLL-Konto lässt sich online oder an Kundendienststellen (MOK) einrichten. Abrechnung per Prepaid-Aufladung oder auf Rechnung, Restguthaben erstattbar.