Polen

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Zentraleuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

PL

  |  

POL

Kfz Landeskennzeichen

PL

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

312'680 km2

Einwohnerzahl

36.69 Millionen

Hauptstadt

Warschau

Einwohnerzahl Hauptstadt

1.86 Millionen

Telefonvorwahl

+48

Internet Domain

pl

Währung

Polnischer Zloty

 |  

PLN

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Untereinheiten

100 Groszy

Unsere Aufenthalte bisher

In diesem Land waren bisher leider noch nicht oder wir haben die Reise hier nicht erfasst.

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Zulassung und Mitführung

  • Schweizer Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) mitführen.
  • CH-Nationalitätskennzeichen (Schweizer Kleber oder Euro-Kennzeichen mit CH) gut sichtbar am Heck anbringen.

Abmessungen und Gewicht

  • Breite inkl. Spiegel: max. 2,55 m
  • Höhe: max. 4,00 m
  • Länge: max. 12,00 m
  • Gesamtzuglänge mit Anhänger: max. 18,75 m
  • Zugelassen bis 7,5 t – keine Sondergenehmigung erforderlich.

Tempolimits für Fahrzeuge über 3,5 t

  • Innerorts: 50 km/h
  • Ausserorts: 80 km/h
  • Schnellstrassen (S): 80 km/h
  • Autobahnen (A): 80 km/h

Diese Regelungen gelten für schwere Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht in Polen.

Ausrüstungspflichten und Vorschriften

  • Abblendlicht oder Tagfahrlicht ganzjährig eingeschaltet führen.
  • Warndreieck und Verbandskasten Pflicht, Feuerlöscher empfohlen.
  • Mobiltelefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt; Radarwarngeräte verboten.
  • Anschnallpflicht für alle Insassen.
  • Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen; Schneeketten mitführen. [^7]

Promillegrenze und Verkehrskontrollen

  • Promillegrenze: 0,2 ‰.
  • Bussgelder sind sofort zu bezahlen, ab 0,2 ‰ gibt es Sanktionen.
  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h führt zur sofortigen Führerschein-Einbehaltung.

Mautgebühren in Polen

Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht unterliegen in Polen einer flächendeckenden Mautpflicht:

  • Privatwirtschaftlich finanzierte Autobahnabschnitte (A1, A2 Świecko–Konin, A4 Katowice–Kraków): Barzahlung oder Karte an Mautstationen; automatische Systeme AmberGo (A1) und A4Go (A4).
  • Öffentlich finanzierte Autobahnen (A2 Konin–Stryków, A4 Bielany Wrocławskie–Sośnica), Schnellstraßen (S-Netz) und Bundesstraßen (DK): Elektronische Maut über das System e-TOLL.

Vorab-Registrierung bei e-TOLL und Abrechnung über App oder On-Board-Unit sind Pflicht – bei Nichtzahlung drohen Bussgelder bis zu 1 500 PLN (ca. 360 €).

Übersicht mautpflichtiger Strecken und Bezahlsysteme

  • A1 (Gdańsk–Toruń) - privatwirtschaftlich: Mautstation bar/Karte, AmberGo
  • A2 (Świecko–Konin) - privatwirtschaftlich: Mautstation bar/Karte
  • A2 (Konin–Stryków) - öffentlich: e-TOLL
  • A4 (Katowice–Kraków) - privatwirtschaftlich: Mautstation bar/Karte, A4Go
  • A4 (Bielany Wrocławskie–Sośnica) - öffentlich: e-TOLL
  • Schnell- & Bundesstraßen (S, DK) - öffentlich: e-TOLL

Das e-TOLL-Konto lässt sich online oder an Kundendienststellen (MOK) einrichten. Abrechnung per Prepaid-Aufladung oder auf Rechnung, Restguthaben erstattbar.