Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Zulassung, Dokumente und Ausrüstung
- Schweizer Führerschein (Klasse C1/C) und Schweizer Fahrzeugausweis mitführen.
- Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) und gut sichtbaren CH-Aufkleber am Heck anbringen.
- Pflichtausrüstung: Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten und reflektierende Warnweste; Feuerlöscher wird empfohlen.
- Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht muss ständig eingeschaltet sein.
Tempolimits für Wohnmobile über 3,5 t
- Innerorts: 50 km/h
- Ausserorts: 90 km/h
- Schnellstrassen (Hauptverbindungen): 100 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
Fahranfänger (Führerschein < 1 Jahr) müssen ausserorts, auf Schnellstrassen und Autobahnen um 20 km/h reduzieren .
Weitere Vorschriften
- Promillegrenze 0,0 ‰ für Fahrer von Fahrzeugen > 3,5 t; Alkoholverstöße werden strikt geahndet.
- Anschnallpflicht für alle Insassen.
- Rechtsfahrgebot und generelles Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t auf vielen Landstrassen.
- Überladung und Nichteinhaltung der Abmessungen (max. 2,55 m Breite, 4,00 m Höhe, 12 m Länge) ziehen hohe Strafen nach sich.
Maut- und Vignettenpflicht
E-Vignette „Rovinieta“
- Pflicht auf allen Autobahnen, Schnellstraßen und Nationalstraßen – auch für Wohnmobile jeder Gewichtsklasse (Kategorie „A“).
- Gültigkeitsdauer und Kosten (Stand 2024):
- Erwerb online (www.cnadnr.ro), an Grenzübergängen, Tankstellen, Postämtern oder per Mobile-App .
- https://digitale-vignette-ro.online/de/wohnmobil
Donau- und Brückenmaut
- Separat zur Vignette werden folgende Übergänge berechnet (Fahrzeuge > 3,5 t):
- Mautstationen erheben Gebühren bar oder per Kreditkarte; Quittung unbedingt aufbewahren .