Schweiz

Das kleine Land im Herzen Europas ist unsere Heimat

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Zentraleuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

CH

  |  

CHE

Kfz Landeskennzeichen

CH

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

41'290 km2

Einwohnerzahl

8.89 Millionen

Hauptstadt

Bern

Einwohnerzahl Hauptstadt

135 Tausend

Telefonvorwahl

+41

Internet Domain

ch

Währung

Schweizer Franken

 |  

CHF

  |  

Fr.

Untereinheiten

100 Rappen

Unsere Aufenthalte bisher

Bis im Jahr 2021 hatten wir immer einen festen Wohnsitz in der Schweiz. Seither sind wir mehrheitlich auf Reisen und nur noch für gelegentliche Zwischenstopps in unserem Heimatland.

Als Aufenthalte in der Schweiz führen wir hier nur diejenigen Tage auf, die Teil einer Reise waren, so zum Beispiel den Abreise- und den Ankunftstag, oder aber Aufenthalte irgendwo in der Schweiz, sofern diese zu einer Reise gehören.

Interessante Links

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Führerschein und Zulassung

Für ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 7,5 t ist ein Führerschein der Kategorie C1 erforderlich.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Innerorts: 50 km/h
  • Ausserorts: 80 km/h
  • Autostrassen und Autobahnen: 100 km/h

Wichtige weitere Vorschriften

  • Am Heck angebrachte Veloträger dürfen je Seite bis zu 20 cm hervorstehen (max. Breite 2,00 m) ohne spezielle Warntafel.
  • Maximale Fahrzeugbreite 2,55 m und Höhe 4,00 m, Ladung muss sicher befestigt sein (DIN-Normen).
  • Tagfahrlicht ist seit dem 1. Januar 2014 Pflicht für alle Motorfahrzeuge.
  • CH-Kleber am Heck ist bei Fahrten ins Ausland obligatorisch.
  • Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, Nulltoleranz bei Drogen am Steuer.
  • Rettungsgasse und Reissverschlussprinzip bei Fahrbahnverengungen müssen beachtet werden.
  • Signalisiertes Lkw-Überholverbot gilt auch für Wohnmobile über 3,5 t, wenn durch Zeichen angezeigt.

Parkieren und Campieren

  • Wildcamping ist kantonal unterschiedlich geregelt und oft verboten; jeweils örtliche Schilder bzw. Gemeindevorschriften beachten.
  • Kurzes Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt, sofern keine Markise oder Mobiliar ausgefahren wird.
  • Öffentliche Parkplätze (blaue, weisse, gelbe, rote Zonen) unterliegen verschiedenen Gebühren- und Zeitsystemen.

Maut‐ und Schwerverkehrsabgabe

Wohnmobile über 3,5 t bezahlen in der Schweiz keine Autobahnvignette, sondern die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA bzw. als Pauschale PSVA für ausländische Fahrzeuge) auf allen Straßen.

  • 1-30 aufeinanderfolgende Tage: CHF 3.25 pro Tag, Mindestgebühr CHF 25, max. CHF 58.50
  • 1-11 aufeinanderfolgende Monate: nach Gewicht und Dauer, via "Via-Portal"
  • 1 Jahr: Pauschalabgabe via "Via-Portal

Zusätzlich fallen auf bestimmten Passstraßssn und in Alpentunneln (z. B. Grossr St. Bernhard, Munt la Schera) separate Tunnelgebühren an; Bezahlung meist bar oder mit Karte direkt an der Mautstelle.

Bezahlmöglichkeiten

  • Online über das Via-Portal (BAZG).
  • An Grenzstationen (Barzahlung, Kreditkarte) oder an Automaten nach Entritt.
  • Bei unbesetzten Grenzübergängen telefonisch bei der nächstgelegenen Zollstelle anmelden.