Slowenien

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Allgemeine Informationen

Weltregion

Südosteuropa

Gehört zu Land

Ländercodes (ISO 3166-1)

SI

  |  

SVN

Kfz Landeskennzeichen

SLO

Zeitzone

UTC+01:00 / UTC+02:00 (Sommerzeit)

Fläche

20'675 km2

Einwohnerzahl

2.12 Millionen

Hauptstadt

Ljubljana

Einwohnerzahl Hauptstadt

286 Tausend

Telefonvorwahl

+386

Internet Domain

si

Währung

EURO

 |  

EUR

  |  

Untereinheiten

100 Cent

Unsere Aufenthalte bisher

In diesem Land waren bisher leider noch nicht oder wir haben die Reise hier nicht erfasst.

Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t

Zulassung und Führerschein

Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t ist ein Führerschein der Klasse C1 (bzw. C) erforderlich.

Der Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss im Original mitgeführt werden. Ein gut sichtbarer CH-Kleber am Heck ist obligatorisch.

Tempolimits

  • Innerorts: 50 km/h
  • Ausserorts (Landstrassen): 80 km/h
  • Schnellstrassen & Autobahnen: 80 km/h

Tempo­schilder vor Ort haben Vorrang. Für schwere Wohnmobile über 3,5 t gelten außerhalb geschlossener Ortschaften pauschal 80 km/h1.

Abmessungen und Ladung

  • Max. Breite (inkl. Außenspiegel und Ladung): 2,55 m
  • Max. Höhe (inkl. Ladung): 4,00 m
  • Max. Fahrzeuglänge: 12,00 m
  • Max. Gesamtzuglänge (mit Anhänger): 18,75 m

Ladung muss sicher befestigt sein und überstehende Teile (ab 1 m) sind vorne und hinten mit rotem Tuch oder Warnleuchte zu kennzeichnen.

Ausrüstungspflichten und weitere Vorschriften

  • Ganzjährige Lichtpflicht: Abblend- oder Tagfahrlicht ist unterwegs stets einzuschalten.
  • Pflicht an Bord: Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten; für jeden Insassen eine Warnweste.
  • Mobiltelefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Radarwarngeräte im betriebsbereiten Zustand sind verboten.
  • Anschnallpflicht für Fahrer und alle Mitfahrer.
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ für alle Fahrer, 0,0 ‰ für Fahranfänger (< 2 Jahre Führerschein) und Berufskraftfahrer.

Verstösse können direkt vor Ort mit Bußgeldern geahndet werden.

Parken und Campen

Wildcamping ist in Slowenien nicht erlaubt. Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist nur auf öffentlichen Parkflächen erlaubt, wenn keine Markise oder Campingmöbel ausgefahren werden. Längerfristiges Stehen oder Campen nur auf offiziellen Camping- oder Stellplätzen. Parkschilder und Bodenmarkierungen sind strikt zu beachten.

Mautgebühren und Vignette

Fahrzeuge ≤ 3,5 t

  • Elektronische Vignette (E-Vinjeta) erforderlich für alle Autobahnen und Schnellstrassen
  • Laufzeiten: 7 Tage, 30 Tage, 6 Monate, 12 Monate
  • Erwerb online, an Grenztankstellen oder DARS-Verkaufsstellen

Fahrzeuge > 3,5 t (z. B. ein Wohnmobil mit 7'000 kg)

  • Keine E-Vignette, sondern streckenabhängige Abrechnung über den Transponder DarsGo
  • Transponderpflicht seit 1. April 2018: Gerät an der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen, über Funk erfolgt automatische Kilometererfassung und Abrechnung

Sondermaut

  • Karawankentunnel (A11): gesonderte Tunnelmaut, Zahlung bar, mit Karte oder via DarsGo-Transponder
  • Gebührenhöhe variiert, aktuell rund 7,86 € pro Durchfahrt

Bezahlmöglichkeiten für DarsGo:

  • Registrierung und Aufladung online über das DARS-Portal
  • Kauf und Aktivierung an Servicestationen (Tankstellen, DARS-Shops) direkt vor Ort