Spezielle Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Einfahrt und Zufahrt
- Zufahrt mit privaten Fahrzeugen, insbesondere schweren Wohnmobilen, ist in der Regel nicht gestattet.
- Einfahrt ausschließlich für offizielle Vatikanfahrzeuge und berechtigte Dienstfahrzeuge.
Verkehrsrechtliche Rahmenbedingungen
- Innerhalb der Vatikanmauern gelten italienische Verkehrsregeln (Rechtsverkehr).
- Tempolimit: Es existieren keine ausgewiesenen Geschwindigkeitsschilder für den privaten Verkehr; orientierend ist das innerstädtische Limit von 50 km/h.
- Lichtpflicht in Tunneln und bei schlechter Sicht analog italienischer Vorschriften.
Parken und Aufenthaltsmöglichkeiten
- Parken von Wohnmobilen innerhalb der Vatikanstadt ist nicht möglich.
- Naheliegende Parkmöglichkeiten befinden sich im römischen Stadtgebiet (ZTL‐Randbereiche, Parkhäuser).
- In der Verkehrszone mit Zufahrtsbeschränkung (Zona a Traffico Limitato, ZTL) rund um den Petersplatz ist eine vorherige Einfahrtsgenehmigung in der Regel erforderlich.
Ausstattung und Mitführung
- Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Führerscheinklasse C1 (bis 7,5 t) mitführen.
- Nationalitätskennzeichen CH am Heck anbringen.
- Abblendlicht bei Dämmerung und schlechter Sicht einschalten.
- Mindestens ein Warndreieck und ein Erste-Hilfe-Kasten an Bord.
- Warnwesten für Fahrer und Beifahrer mitführen.
- Mobiltelefon nur über Freisprecheinrichtung benutzen.
- Promillegrenze 0,5 ‰ für alle Fahrzeugführer.
Mautgebühren auf der Anreise
Vaticanstadt selbst erhebt keine Maut. Auf der Zufahrt fallen italienische Autobahngebühren an:
- Autobahn A1 (Mailand–Rom)
- Autobahn A12 (Rom–Civitavecchia)
- Ringautobahn A90 (Grande Raccordo Anulare rund um Rom)
Bezahlung an Mautstationen bar, mit Kreditkarte oder über Telepass. Auf Zubringern zu den Vatikanparkplätzen im römischen Stadtgebiet ist keine gesonderte Maut fällig, wohl aber Parkgebühren in den jeweiligen Parkhäusern.